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Justus Schneider Personal Training
Rocholzallee 13, 58285 Gevelsberg
GERMANY

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E-Mail: Info@justusschneider-personaltraining.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Personal Training

 § 1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen RK Training, vertreten durch Robin Kersten und der/dem/den Kundin/Kunden hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings bzw. einer persönlichen Gesundheitsberatung des Kunden durch Robin Kersten an einem von den Parteien bestimmten Ort (nachfolgend „AGB“ genannt). Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein Personal Training (nachfolgend „Auftragsvereinbarung“ genannt), vereinbart.

Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Robin Kersten wirksam.

§ 2. Vereinbarung eines persönlichen Fitnesstrainings

Die Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings und/oder Sonderleistungen (Gesundheitsberatung, Ernährungsberatung, Erstellung eines Trainingsplanes ohne persönliches Fitnesstraining) zwischen dem Kunden und Robin Kersten werden bei einer Zusammenarbeit von 4 Wochen durch Abschluss einer Auftragsvereinbarung geregelt.

Der Kunde vereinbart damit die Trainingseinheiten bzw. die Dauer einer Zusammenarbeit. Eine Trainingseinheit dauert im Regelfall 60-90 Minuten. Der Ort des Trainings wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt.

Der Kunde versichert mit Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollem Umfang sporttauglich ist. Der Kunde informiert Robin Kersten unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss der Auftragsvereinbarung bestehen. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.

Eine Übertragung der Auftragsvereinbarung durch den Kunden bzw. Robin Kersten auf eine andere Person ist nicht zulässig.

Die Buchung des Personal Training wird mit Bestätigung der Termine (telefonisch oder via Email) vorgenommen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Auftragsvereinbarung/Rechnung mit beiliegenden AGB´s.

 § 3. Trainingskonzept

Robin Kersten erstellt für den Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Trainingskonzept, dass den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.

Robin Kersten kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.

 § 4. Leistungsumfang

Je nach Buchung umfasst die Leistung wie folgt:

 Eine individuell angepasste persönliche Beratung zu Gesundheit und Fitness anhand der Analyse des Gesundheitszustandes und der Lebensweise des Kunden anhand von ihm/ihr gelieferten Informationen (Anamnesebogen und ggf. erstellten Analysen oder Befunden)

Integration physischer Betätigung in den Alltag des Kunden in Absprache mit dem Kunden

Individuelle Trainingsplanung und -steuerung

Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Trainingseinheiten im Personal Training

Ernährungsberatung

Coaching zur Stressbewältigung, Lebensführung, Work-Life-Balance u. a.

Der Dienstleister unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Kunden. Der Dienstleister wird sich den Vorstellungen des Kunden entsprechend ausrichten.

§ 5. Zeitliche Rahmenbedingungen

Der Auftrag beinhaltet entsprechend viele Trainings oder Beratungen wie im jeweiligen Vertrag / der jeweiligen Auftragsvereinbarung je nach Buchungsmodul aufgeführt. Die gebuchte Anzahl von Stunden ist innerhalb von einem Kalendermonat „Vertragsbeginn“ zu nutzen, ansonsten verfällt der Anspruch auf noch verbleibende Trainingseinheiten. Entscheiden sich die Parteien für ein geschlossenes Vertragsverhältnis, beginnt das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zu angegebenem Zeitpunkt ohne dass es einer Kündigung bedarf. Entscheiden sich die Parteien für ein offenes Vertragsverhältnis, gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monaten, sofern nicht anders festgelegt und schriftlich fixiert wurde. Die Parteien fixieren dafür feste Termine. Bei dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit, also bis mindestens 1 Woche vorher, werden die nicht in Anspruch genommenen Termine innerhalb der Vertragszeit selbstverständlich nachgeholt. Terminverschiebungen sind beidseitig persönlich abzugleichen. Kurzfristiger abgesagte Termine sind zu 100% kostenpflichtig, es sei denn RK Training bietet aus Kulanz einen möglichen Ausweichtermin an. Sagt RK Training einen Termin ab, wird dieser nach Absprache mit dem Kunden möglichst zeitnah nachgeholt.


§ 6. Räumliche Rahmenbedingungen

Der Ort, an dem das Training stattfindet, ist flexibel und wird an den jeweiligen Auftrag in Absprache mit dem Kunden angepasst. Für die Betreuung im Studio fallen keine weiteren Kosten an. Sollten Einrichtungen, wie beispielsweise Fitnessstudios, Schwimmhallen, etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zum Honorar gemäß Ziffer IV. dieser Vereinbarung vom Kunden zu tragen.

 
§ 7. Vergütung der Leistung

Der Dienstleister erhält für die nach Ziffer I. dieses Vertrages erbrachten Tätigkeit eine Vergütung in der im jeweiligen Buchungsmodul angegebenen Höhe. Der angegebene Endpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
 
Die Vergütung ist bis vor Beginn der Betreuung komplett vorauszuzahlen bzw. bei einer offenen Vertragslaufzeit monatlich zahlbar und bis spätestens dem 3. Werktag eines Monats auf das von RK Training benannte Konto vorab zu überweisen.
 
Reisekosten werden wie folgt ersetzt:

Innerhalb Berlins sind die Reisekosten im Honorar inbegriffen, sofern die Einfachstrecke 15 km nicht überschreitet. Bei einer Anreise von über 15 km Einfachentfernung fallen folgende zusätzliche Kosten an, die vom Kunden zu tragen sind: 1,00 €/km ab dem 1. km einfache Strecke.


§ 8. Informationspflicht

Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Trainingsvertrages und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit.

Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von RK Training lautet: info@personalfitness-berlin.com. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind in der Auftragsvereinbarung bzw. im Anamnesebogen aufgeführt.

 
§ 9. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit

Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei RK Training. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.
 

§ 10. Haftungsansprüche

Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet.


§ 11. Sonstiges

Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechenden Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Die Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederum der Schriftform. Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

 

Stand: 28.11.2013

 

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