Firmenfitness als Baustein Ihrer betrieblichen Gesundheitsförderung
Sie als Firmeninhaber/In suchen für Ihre Mitarbeiter den Bewegungsausgleich für den intensiven Arbeitseinsatz für Ihre Firma? Und das lässt sich sogar nach § 20 SGB V steuerlich absetzten! Sie bekommen für jeden Mitarbeiter 500,-€ pro Jahr steuerlich gutgeschrieben!
Gleichzeitig tun Sie etwas für das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter und ein besseres Arbeitsklima!
Ich habe in den letzten Jahren zahlreiche Firmen mit verschiedenen Bewegungskonzepten (Laufgruppentraining, Firmenläufe, Functional-Kraft-Kurse, Entspannungskurse etc.) betreut, unter anderem: